2. Bundesliga
Nach seiner Roten Karte im Spiel gegen Eintracht Braunschweig am 34. Spieltag ist Almamy Touré vom 1. FC Kaiserslautern für drei Ligaspiele gesperrt worden, darf im DFB-Pokalfinale aber antreten.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Almamy Touré vom 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Die Sperre beschränkt sich auf Meisterschaftsspiele, im DFB-Pokalfinale am Samstag ist Touré also einsatzberechtigt. Der Defensivspieler der "Roten Teufel" war im Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 34. Spieltag von Schiedsrichter Florian Heft des Feldes verwiesen worden.
In der 57. Spielminute stellte sich Braunschweigs Jannis Nikolaou Almamy Touré im Strafraum in den Laufweg. Als Reaktion darauf schlug Touré aus Sicht des DFB-Sportgerichts dem Braunschweiger Gegenspieler mit dem Ellbogen von hinten gegen den Oberkörper. Der Braunschweiger ging daraufhin zu Boden.
Unter Berücksichtigung des vorangegangenen sportwidrigen Verhaltens von Jannis Nikolaou entschied das Sportgericht des DFB, nur das vorgesehene Mindestmaß für eine Tätlichkeit geltend zu machen und eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen für Touré festzusetzen.
Der FCK und Almamy Touré haben dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.
Quelle: 1. FC Kaiserslautern